Wie wird der Streubesitz abgefunden, wenn die Lufthansa die ÖIAG-Anteile an der AUA übernimmt?

„Außer Schulden, einem überalterten Fluggerät, einem nicht optimal aufgestellten Management
und immer wieder Unruhe in der Belegschaft hat die AUA wenig zu bieten.“
Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger,
22.10.2008

Um das Investitionsvolumen der AUA-Akquisition zu kennen, muss man folgende wissen: Die Lufthansa muss ab einer 30%-igen Beteiligung ein offizielles Übernahmeangebot für den 47,94%-igen Streubesitz legen (§ 22a iVm § 22 Abs 1 ÜbG). Der Übernahmepreis muss mindestens dem gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen sechs Monate entsprechen (§ 26 Abs 1 ÜbG), was ungefähr € 4,5/Aktie betrifft. Das Investitionsvolumen für diesen Anteil beträgt demnach € 190,13 Mio. Da es für mich unvorstellbar ist, dass die Übernahme der AUA mit zu den Kostspieligsten zu zählen sein wird, gehe ich davon aus, dass die ÖIAG zumindest für einen Teil der € 900 Mio. Schulden aufkommen wird sowie die zum Jahresultimo schlagend werdenden Wertminderungen der Flugzeugflotte (teilweise) übernehmen wird müssen.

Womit wir beim zweiten Thema sind:
Die AUA initiierte auf Basis der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 7.5.2008 eine Kapitalerhöhung, die als notwendigen Schritt zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sheikh Al Jaber durchgeführt wurde; das Grundkapital wurde so um rund € 7,4 Mio. auf € 264.404.172 erhöht. Um die Ansprüche der Aktionäre zu wahren, leitet die AUA „konsequent“ die nächsten Schritte ein.

Offensichtlich bindet die „Causa Prima“ derart viel Managementkapazität weshalb der Vorstand bisher vergessen hat, im Sinne der § 83 AktG eine außerordentlichen Hauptversammlung einzuberufen; dies deshalb weil anzunehmen ist, dass der Jahresverlust die Hälfte des Grundkapitals (= € 132.202.086) überschreiten wird. Warum? Die AUA prognostiziert einen Jahresverlust von bis zu € 125 Mio. Wenn heute Bilanzstichtag wäre, dann müsste die AUA allein aus dem Titel der Wertminderung der Flugzeugflotte durch die Abwertung des EUR gegenüber dem USD (1 EUR = 1,2543 USD) von Basiskurs von € 1,54 (Differenz: € cent 28,57) einer Sonderabschreibung von € 285,7 Mio. (vergleiche dazu insbesondere meinen Beitrag vom 19.10.2008) vornehmen. Daraus ergibt sich, dass kein Zweifel besteht, dass der Jahresverlust der AUA höher als € 132,2 Mio. sein wird.

Am kommenden Montag berichtet die AUA auch über das Finanzergebnis der ersten drei Quartale 2008. Es bleibt spannend!
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Austrian Airlines & die "integrierte Eigenständigkeit"

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